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Am 20. Dezember 2016 prüfte der Föderationsrat den Entwurf der Union der Übersetzer Russlands zur Einführung des Instituts der Gerichtsdolmetscher (gerichtlich beeideter Dolmetscher) in Russland.

 

Am 20. Dezember 2016 veranstaltete der Ausschuss des Föderationsrats für verfassungsrechtliche Aufbau und Staatsaufbau parlamentarische Anhörungen zum Thema „15 Jahre nach dem Erlass der Strafprozessordnung der Russischen Föderation: eine Strategie zur Verbesserung der Strafjustiz“.

Bei der Veranstaltung wurde unter anderem das Projekt zur Schaffung eines Instituts der Gerichtsdolmetscher (gerichtlich beeideter Dolmetscher) in Russland erörtert, das von der Initiativgruppe des Verbands der Dolmetscher und Übersetzer Russlands entwickelt wurde, die aus dem Vorsitzenden des Vorstands des Verbands der Dolmetscher und Übersetzer Russlands, Doktor der philologischen Wissenschaften Wadim Witaljewitsch Sdobnikow, Dr. jur. Dozentin Ludmila Borisowna Obidina und Direktor der ALBA Übersetzungsbüro, Dr. jur.Aleksander Aleksandrowitsch Larin besteht.

Das Thema erweckte bei den Teilnehmern ein großes Interesse und das Projekt wurde aufgrund der Ergebnisse der parlamentarischen Anhörungen in die Empfehlungen einbezogen.

Das Projekt wurde der Übersetzung-und-Dolmetscher-Gemeinschaft erstmals im Juli 2015 an der VIII. Sommer Dolmetscherschule des Verbands der Dolmetscher und Übersetzer Russlands in Aluschta vorgestellt. Im Dezember 2015 wurde das Projekt im wissenschaftlichen Beirat der Legislativversammlung der Region Nischni Nowgorod und im März 2016 an einem von der Hauptabteilung des Justizministeriums für die Region Nischni Nowgorod organisierten Rundgespräch diskutiert. Im Mai 2016 wurde das Projekt vom IX. Kongress des Verbands der Dolmetscher und Übersetzer Russlands genehmigt und an die Abteilung für Rechtsentwicklung des Justizministeriums der Russischen Föderation geschickt. In Entwicklung des Projekts wurden mehrere wissenschaftliche Publikationen erstellt.

In der gültigen Gesetzgebung gibt es keine detaillierte Regelung dieses Bereichs. Die Pflicht zur Feststellung der Kompetenz des Übersetzers/Dolmetschers besteht nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren. Dabei gibt der Gesetzgeber nicht bekannt, nach welchen Kriterien die erforderlichen Qualifikationen eines Übersetzers/Dolmetschers bestätigt werden. Bei der Suche nach Spezialisten ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten. Dieses Problem ist besonders akut bei seltenen Sprachen oder Sprachen, deren Übersetzung in jeweiliger Region Russlands nicht regelmäßig vorkommt.

Die vorgeschlagene Lösung des Problems im Rahmen des Projekts des Verbands der Dolmetscher und Übersetzer Russlands ist die Schaffung einer einheitlichen Informationsdatenbank mit Informationen über Personen, die die Qualifikationsprüfung erfolgreich bestanden und somit ihre Fähigkeiten als Übersetzer bzw. Dolmetscher bestätigt haben. Die Informationen, die eine rasche Bewertung der Qualifikation eines Fachübersetzers oder eines Fachdolmetschers ermöglichen, sollten in die angegebene Informationsdatenbank aufgenommen werden. Neben dem Verfahren zur Einladung eines Dolmetschers zur Teilnahme an dem Verfahren erläutert das Projekt die Gründe für die Einstellung und Beendigung der Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers sowie detailliert seine Rechte und Pflichten, einschließlich die Rechte und Pflichten, die für eine qualitative Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.